Gowino
Unterkünfte in Gowino
Gowino verbindet eine regionale Radroute mit geschützten Waldgebieten und historischen Zeugnissen. Wenn Sie ein Hotel in Gowino suchen, helfen diese unterschiedlichen Themen dabei, den Ort passend zu Ihren Interessen einzuordnen.
Kurzfakten zu Gowino
- Die regionale Radroute Nr. 114 führt durch den Planbereich von Gowino.
- Gowino und Pętkowice liegen am Rand der Pufferzone des Landschaftsparks „Trójmiejski Park Krajobrazowy“.
- In den Wäldern im Gebiet von Gowino und Pętkowice brüten Seeadler und Schwarzstörche; ihre Nistplätze stehen unter Schutz.
- Zu den historischen Merkmalen zählen ein frühmittelalterliches Burgwallgelände, ein Grabhügel-Friedhof und ein geschützter ländlicher Siedlungsgrundriss.
Welche Radroute führt durch Gowino?
Die regionale Radroute Nr. 114 verbindet Lębork, Łęczyce, Luzino, Wejherowo und Krokowa. Im Planbereich von Gowino verläuft sie entlang der Straße 01 KDZ. Damit lässt sich der Ort im Zusammenhang mit einer regionalen Radverbindung betrachten, deren angegebene Strecke mehrere Orte miteinander verbindet.
Für die Einordnung der Route sind sowohl ihre größere Verbindung als auch ihr Verlauf im Planbereich relevant: Die fünf genannten Orte beschreiben den regionalen Zusammenhang; die Straße 01 KDZ bezeichnet den Verlauf entlang der Straße innerhalb des Planbereichs von Gowino. Wenn Radfahren für Ihre Reise eine Rolle spielt, können Sie diese Angaben bei der Entscheidung für den Ort berücksichtigen.
Welche Natur prägt die Umgebung?
Gowino und Pętkowice liegen am Rand der Pufferzone des Landschaftsparks „Trójmiejski Park Krajobrazowy“. In den Wäldern im Gebiet beider Orte brüten seltene und gefährdete Seeadler (Haliaeetus albicilla) sowie Schwarzstörche (Ciconia nigra). Ihre Nistplätze stehen unter Schutz.
Welche historischen Zeugnisse gibt es in Gowino?
Das frühmittelalterliche Burgwallgelände in Gowino weist eine eigene landschaftliche Form auf. Es ist unter der Nummer C-52, früher 30/A, aufgrund einer Entscheidung des Wojewódzki Konserwator Zabytków in Gdańsk vom 04.12.1968 in das archäologische Denkmalregister eingetragen. Der Eintrag ordnet das Gelände als archäologisches Denkmal ein; die frühere Nummer gehört zur Bezeichnung vor der heutigen Nummer C-52.
Ein weiteres archäologisches Denkmal ist der Grabhügel-Friedhof. Er ist unter der Nummer C-72, früher 49/A, aufgrund einer Entscheidung des Wojewódzki Konserwator Zabytków in Gdańsk vom 29.05.1969 in das Register eingetragen. Burgwallgelände und Grabhügel-Friedhof sind damit zwei unterschiedliche Zeugnisse: das eine ist ein frühmittelalterliches Burgwallgelände, das andere ein Grabhügel-Friedhof.
Auch der historische ländliche Siedlungsgrundriss gehört zum Ortsbild: Ein Teil von Gowino liegt innerhalb der Denkmalschutzschutzzone für diesen Grundriss. Das Gebäude in der ul. Długa 1 weist erhaltene historische und kulturelle Qualitäten auf und trägt zur historischen Bebauungswirkung innerhalb des geschützten ländlichen Siedlungsgefüges bei. Der geschützte Siedlungsgrundriss und das Gebäude in der ul. Długa 1 gehören zu den historischen Merkmalen Gowinos.
Welche Unterkunft passt zu Ihrer Reiseplanung?
Wenn Sie ein Hotel oder eine andere Unterkunft in Gowino auswählen, können Sie sich zunächst fragen, welche Seite des Ortes für Ihre Reise wichtig ist: die regionale Radverbindung, die Natur der Waldgebiete oder die archäologischen und historischen Zeugnisse. So stützen Sie Ihre Ortswahl auf die tatsächlichen Themen Gowinos, statt unterschiedliche Interessen zu einem einzigen Reiseversprechen zusammenzufassen.
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FAQ
Welche Orte verbindet die Radroute Nr. 114?
Sie verbindet Lębork, Łęczyce, Luzino, Wejherowo und Krokowa und verläuft im Planbereich von Gowino entlang der Straße 01 KDZ.
Welche Vogelarten brüten in den Wäldern des Gebiets?
Dort brüten seltene und gefährdete Seeadler und Schwarzstörche. Ihre Nistplätze stehen unter Schutz.
Welche archäologischen Denkmale sind eingetragen?
Das frühmittelalterliche Burgwallgelände trägt die Nummer C-52, früher 30/A; der Grabhügel-Friedhof die Nummer C-72, früher 49/A. Für sie liegen Entscheidungen vom 04.12.1968 beziehungsweise 29.05.1969 vor.
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