Wie die FAZ berichtet, werden Bulgariens Fluggesellschaften im EU-Luftraum künftig mit uneingeschränkten Rechten ausgestattet. Dies ist das Ergebnis einer Zusammenkunft der Justiz- und Innenminister der EU-Mitgliedsstaaten. Wie ein Sprecher des EU-Kommissars für Verkehr erklärte, wurden die bisherigen Einschränkungen für den EU-Neuling Bulgarien einstimmig aufgehoben.
Bisher mussten alle Starts und Landungen von Maschinen bulgarischer Fluggesellschaften im Einzelfall genehmigt werden, da die Erlaubnis der bulgarischen Luftfahrtbehörde für die anderen EU-Mitgliedsstaaten nicht bindend war. Diese Regelung galt seit dem EU-Beitritt Bulgariens am 01.01.2007 und wurde damit begründet, dass die Sicherheitsstandards der bulgarischen Fluggesellschaften nicht den EU-Standards entsprachen. Vor allem die Ausbildung des Boden- und Luftpersonals in Bulgarien sowie die Verwaltung bei den bulgarischen Fluggesellschaften standen in der Kritik.
Das endgültige Inkrafttreten der neuen Regelung, nach der auch die Flugzeuge bulgarischer Gesellschaften uneingeschränkt im EU-Luftraum starten und landen dürfen, ist derzeit nur noch eine Formsache. Da sich die Kommission direkt nach dem Beschluss zu Gunsten Bulgariens in die Sommerpause verabschiedete, steht die genaue Ausformulieren des Gesetzestexts noch aus. Dies soll jedoch einer der ersten Tätigkeiten sein, wenn die EU-Volksvertreter nach der Sommerpause ihre Plätze in Brüssel wieder einnehmen. In der Praxis gilt das Votum der Innen- und Außenministerkonferenz der EU-Staaten aber ab sofort.
Das Ergebnis ist eine klare Entbürokratisierung im Luftverkehr von Bulgarien. Reisende können sich auf eine kostenentlastung einrichten, wenn der geringere Aufwand nun auch auch die Flugpreise umgeleegt werden kann.
Datum: 17.08.2008
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