Bulgarien verschärft Jugendschutzgesetz

Bulgarien verschärft Jugendschutzgesetz
Bulgarien verschärft Jugendschutzgesetz

Touristen, die ihren Urlaub mit der Familie in Bulgarien verbringen, müssen sich ab sofort auf verschärfte Richtlinien zum Jugendschutz einstellen. Ein neuer Passus im Jugendschutzgesetz in Bulgarien beinhaltet eine abendliche Ausgangssperre für Kinder und Jugendliche, die sowohl für die einheimische Bevölkerung als auch für Touristen aus dem Ausland Gültigkeit besitzt. Ziel der neuen Verordnung zum Jugendschutz in Bulgarien sei es, die Zahl der “Zwischenfälle“ mit Kindern und Jugendlichen zu minimieren, wie es die Parlamentsabgeordnete Margarita Paneva auszudrücken pflegt.

Die neuen Paragraphen im Jugendschutzgesetz Bulgariens besagen, dass sich Kinder unter 14 Jahren nur noch bis 20 Uhr und Jugendliche unter 18 Jahren nur noch bis 22 Uhr ohne Begleitung eines Elternteils in der Öffentlichkeit, insbesondere in Gaststätten und auf offener Straße, aufhalten dürfen. Von einer generellen Ausgangssperre für Kinder und Jugendliche ist in dem Gesetz allerdings keine Rede. In Begleitung eines Elternteils oder eines durch Unterschrift eines Elternteils befugten Erwachsenen darf sich der Nachwuchs nach wie vor frei in der Öffentlichkeit bewegen. Bei Zuwiderhaltungen droht den Eltern jedoch ein saftiges Bußgeld zwischen 150 und 1.000 Euro.

Wer sich angesichts dieser Verordnung an die grauen Zeiten des Kommunismus erinnert fühlt, liegt nicht ganz falsch. In der Tat war es zuletzt vor 20 Jahren der Fall, dass es in Bulgarien ein ähnlich strenges Jugendschutzgesetz gab.

Das Bulgarische jugendschutzgesetz hat natürlich auch Auswirkungen auf jugendliche Deutsche Touristen, die die bulgarische Küste am Schwarzen Meer ihren Partyurlaub verbringen wollen. Wer unter 18 Jahre alt ist, der muss sich auf verkürzte Zeiten beim nächtlichen Feiern einrichten, wenn Mama und Papa nicht dabei sind.

Datum: 06.02.2009

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