Seit Beginn des Jahres müssen ausländische Autofahrer die Grüne Karte ihrer Kfz-Versicherung auch mitführen, wenn sie auf russischen Autobahnen und Straßen unterwegs sind. Darauf weist der ADAC in einer aktuellen Presseerklärung hin. Die Grüne Karte erleichtert die formale Abwicklung nach einem Verkehrsunfall im Ausland und ist in allen Staaten zwingend vorgeschrieben. Sollte es in Russland nun zu einem Verkehrsunfall mit mindestens einem Beteiligten aus dem Ausland kommen und dieser seine Grüne Karte nicht dabei haben, so kann ein saftiges Bußgeld drohen.
Aber nicht nur Russland schreibt das Mitführen der Grünen Karte seit dem 01.01.2009 vor, sondern auch acht weitere Staaten in Osteuropa. Im Einzelnen sind dies: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Serbien, Ukraine und Weißrussland. Laut ADAC-Mitteilung gilt bis Ende 2010 eine Übergangsfrist, in der auch die Grünen Karten im alten Format ebenfalls noch gültig sind. Seit Januar 2009 sind die Kfz-Versicherungen angewiesen, die Grüne Karte bei Neuanträgen nur noch im DIN A4-Format auszugeben. Ab 01.01.2011 wird bei der Grünen Karte dann ausschließlich das DIN A4-Format akzeptiert, es sei denn, die Kfz-Versicherung hat das Dokument bereits vor dem 01.01.2009 mit einer Gültigkeit bis nach dem 01.01.2011 versehen.
Innerhalb der EU ist das Mitführen der Grünen Karte zwar nicht verpflichtend, der ADAC rät seinen Mitgliedern aufgrund der zahlreichen Vorteile, die sich im Schadensfall daraus ergeben können, aber trotzdem dazu. Mit der Karte wird dem Unfallgegner der Versicherungsschutz garantiert und die Abwicklung im Schadenfall wird leichter.
Datum: 30.03.2009
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Ivan
Muss man im Russland zusätzliches Versicherung abschliessen oder geht es nur mit Grüner karte !!!!