Souvenirs aus dem Urlaub in Russland
Souvenirs aus dem Urlaub in Russland
Wer nach Russland in den Urlaub fährt, möchte sich sicher gerne ein schönes Souvenir als Erinnerung an den Urlaub mitbringen. Doch Vorsicht: Wer nicht genau darauf achtet, was aus Russland aus- und nach Deutschland eingeführt werden darf, kann schnell eine sehr böse Überraschung erleben.
Was darf man mitnehmen, was nicht? Einige Beispiele
Generell muss man unterscheiden, ob man Souvenirs aus dem EU-Ausland oder aus einem Nicht-EU-Staat wie Russland mitnehmen will – denn in diesem Bereich gelten unterschiedliche Regelungen. Obacht geben müssen Touristen mit der Ein- und Ausfuhr von Lebensmitteln, die sie als Köstlichkeit aus dem Reiseland mit nach Hause nehmen wollen. Nüsse, Tomaten und Paprika, die man aus Russland mit nach Hause nehmen will, sind erlaubt. „Für den privaten Verzehr ist es erlaubt, viele Flugreisende packen kleine Mengen oft und gerne ihre Koffer“, sagt Zollbeamter Meister gegenüber „Focus Online“. Zitronen hingegen stehen nicht auf der Liste der erlaubten Lebensmittel. Daher gilt: Vor dem Kofferpacken für den Urlaub in Russland erst einmal informieren, was ein- und ausgeführt werden darf und was nicht. So ist zum Beispiel auch die Einfuhr von Fisch wie Kaviar aus Russland nicht erlaubt.
Auch im Bereich „nichtessbarer“ Souvenirs heißt es: Erst informieren, dann einpacken. So darf man zum Beispiel kein russisches Kulturgut aus dem Land mitnehmen. Bei Zuwiderhandlung drohen drakonische Strafen. Daher sollte man bei einem Urlaub in Russland nichts kaufen oder aufsammeln, das alt oder sogar antik wirkt, außer man kennt die originäre Herkunft des Souvenirs und besitzt eine gültige Ausfuhrgenehmigung. Russlands Behörde gehen rigide gegen den Schmuggel von russischem Kulturgut vor, und das auch gutem Grund: An russischen Airports werden in schöner Regelmäßigkeit Ikonen im Reisegepäck von Urlaubern entdeckt, die das Land als Kulturgut nicht einfach so verlassen dürfen.
Christian Bathen
Datum: 22.04.2010