Ausfuhrbestimmungen Teppiche

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Der turkmenische Teppich ist in Turkmenistan zum „Gemeingut des Volkes“ erklärt worden. Der Teppich als Gemeingut des Volkes wird deshalb auch beschützt. So gibt es eine Reihe von Ausfuhrbeschränkungen für Teppiche. Falls Sie auf einem turkmenischen Markt ("Tolkutschka") einen Teppich kaufen, müssen Sie ihn im Teppichmuseum begutachten lassen. Im Museum muss festgestellt werden, ob es sich bei dem von Ihnen gekauften Teppich um einen historischen Wertgegenstand des Landes Turkmenistan handelt. „Historische Wertgegenstände“ sind dabei alle Teppiche, die vor 1989 gewebt wurden.


Je nach Gutachten des Teppichmuseums bekommt man eine Ausfuhrgenehmigung für den Teppich - oder keine. Falls sie keine Genehmigung für die Ausfuhr des Teppichs bekommen, können sie diesen auch nicht in die Heimat mitnehmen und müssen auf den Teppich verzichten. Es lohnt sich, eine solche Bescheinigung vor dem Kauf einzuholen – damit man vor unliebsamen Überraschungen gefeit ist. Falls Sie den Teppich in der Teppichfabrik oder im Laden des Museums für Teppich kaufen, bekommen Sie die Quittung gratis.

Teppiche mit einer Fläche über 2,5 Quadratmeter sind besteuert. Die Steuersumme hängt von der Art, dem Design des Teppichs und auch von anderen Faktoren ab. Nicht selten bezahlt man deshalb als Tourist einen Vielfachen Preis des Originalpreises für das Mitbringsel.


Als eine - wenn auch nicht immer passende - Faustregel für Preise von turmenischen Teppichen kann man sich merken: Der bekannte turkmenische Teppich "Achaltekinski" mit der Fläche von 5 Quadratmeter kostet auf dem Markt "Tolkutschka" etwa 350-400 Euro. Mit einem Gutachten und der Steuer wird er etwa 800 Euro kosten.

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